Presse
Pressemitteilungen und Presseberichte
Hier finden Sie die Pressemitteilungen von FAST-DETECT sowie aktuelle Berichte über FAST-DETECT in der Fachpresse.
08.05.2017
FAST-DETECT ist zum wiederholten Male ein ausgezeichneter Arbeitgeber
Pressemitteilung
Veröffentlicht auf www.fast-detect.de
Die FAST-DETECT GmbH durfte im März bzw. April diesen Jahres sowohl in der Kategorie der IT-Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) wie auch in der Kategorie bester Arbeitgeber in Bayern (bis 50 Mitarbeiter) die Auszeichnung „Deutschlands beste Arbeitgeber 2017“ entgegennehmen.
Der renommierte Wettbewerb ist eine Benchmarkstudie des Institutes Great Place to Work®, in deren Rahmen die Arbeitsplatzkultur von Unternehmen ermittelt und auf Merkmale wie Fairness, Teamgeist und Respekt untersucht wird. Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Kriterien des Great-Place-to-Work®-Modells:
- Glaubwürdigkeit: Offene Kommunikation, kompetente Führung, integres Führungsverhalten
- Respekt: Förderung & Anerkennung, Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern, Fürsorge & Balance
- Fairness: Ausgewogene Vergütung, Gleichbehandlung, Gerechtigkeit
- Stolz: auf die eigene Tätigkeit, auf die Arbeit des Teams, auf die Leistung des Unternehmens
- Teamgeist: Authentizität & Vertrautheit, eine gute Arbeitsatmosphäre, Gemeinschaftssinn
Im Zuge des Wettbewerbs reichen die Unternehmen ein Kulturaudit ein, in dem sie die Philosophie und Praxis ihres Hauses darlegen und anhand von Beispielen erläutern. Im Anschluss wird eine anonyme Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Mithilfe dieser Befragung wird unter anderem das sogenannte „Kulturaudit“ auf seinen Wahrheitsgehalt und seine Glaubwürdigkeit hin überprüft. Überzeugt das Ergebnis im Sinne der Beurteilungskriterien, handelt es sich um einen „Great Place to Work“.
Das Zitat eines Mitarbeiters aus der anonymen Befragung bringt auf den Punkt, was die Arbeitskultur bei FAST-DETECT ausmacht: „Ich finde bemerkenswert wie professionell Wissen weitergegeben wird und auf Ideen und Vorschlage von uns Mitarbeitern eingegangen wird. Es wird hier viel gelacht und es gibt viele gemeinsame Aktivitäten. Ich fühle mich sehr wohl und habe das Gefühl wichtige und wertvolle Arbeit zu leisten.“
Thomas Salzberger und Dominic Degel, die Geschäftsführer von FAST-DETECT, freuen sich über das gute Abschneiden Ihrer Firma, suchen aber auch weiterhin Verbesserungspotenzial: „Dass wir zu den Besten Arbeitgebern 2017 zählen, ist uns nicht nur Anreiz, das Erreichte zu erhalten, sondern spornt uns auch an, unsere Unternehmenskultur noch weiter zu vervollkommnen.“
Ihr Pressekontakt
Thomas Salzberger
Geschäftsführer der FAST-DETECT GmbH
Telefon: +49 89 204040-0
Fax: +49 89 204040-299
E-Mail: thomas.salzberger@fast-detect.de
11.05.2015
Die FAST-DETECT GmbH ist ein ausgezeichneter Arbeitgeber
Pressemitteilung
Veröffentlicht auf www.fast-detect.de
Die Firma FAST-DETECT durfte Anfang des Jahres sowohl in der Kategorie der IT-Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) wie auch in der Kategorie bester Arbeitgeber in Bayern (bis 50 Mitarbeiter) die Auszeichnung „Deutschlands beste Arbeitgeber 2015“ entgegennehmen.
Der renommierte Wettbewerb ist eine Benchmarkstudie des Institutes Great Place to Work®, in deren Rahmen die Arbeitsplatzkultur von Unternehmen ermittelt und auf Merkmale wie Fairness, Teamgeist und Respekt untersucht wird. Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Kriterien des Great-Place-to-Work®-Modells:
- Glaubwürdigkeit: Offene Kommunikation, kompetente Führung, integres Führungsverhalten
- Respekt: Förderung & Anerkennung, Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern, Fürsorge & Balance
- Fairness: Ausgewogene Vergütung, Gleichbehandlung, Gerechtigkeit
- Stolz: auf die eigene Tätigkeit, auf die Arbeit des Teams, auf die Leistung des Unternehmens
- Teamgeist: Authentizität & Vertrautheit, eine gute Arbeitsatmosphäre, Gemeinschaftssinn
Im Zuge des Wettbewerbs reichen die Unternehmen ein Kulturaudit ein, in dem sie die Philosophie und Praxis ihres Hauses darlegen und anhand von Beispielen erläutern. Im Anschluss wird eine anonyme Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Mithilfe dieser Befragung wird unter anderem das Kulturaudit auf seinen Wahrheitsgehalt und seine Glaubwürdigkeit hin überprüft. Überzeugt das Ergebnis im Sinne der Beurteilungskriterien, handelt es sich um einen „Great Place to Work“.
Das Zitat eines Mitarbeiters aus der anonymen Befragung bringt auf den Punkt, was die Arbeitskultur bei FAST-DETECT ausmacht: „Ich schätze besonders das hohe Maß an Vertrauen und Offenheit zwischen Mitarbeitern und Geschäftsleitung. Ich finde bemerkenswert wie professionell Wissen weitergegeben wird und auf Ideen und Vorschlage eingegangen wird. Es wird hier viel gelacht und es gibt viele gemeinsame Aktivitäten. Ich fühle mich sehr wohl und habe das Gefühl wichtige und wertvolle Arbeit zu leisten.“
Thomas Salzberger, Geschäftsführer von FAST-DETECT freut sich über das gute Abschneiden seiner Firma, sucht aber weiterhin Verbesserungspotenzial: „Dass wir zu den Besten Arbeitgebern 2015 zählen, ist uns nicht nur Anreiz, das Erreichte zu erhalten, sondern spornt uns auch an, unsere Unternehmenskultur noch weiter zu vervollkommnen.“
Ihr Pressekontakt
Thomas Salzberger
Geschäftsführer der FAST-DETECT GmbH
Telefon: +49 89 204040-0
Fax: +49 89 204040-299
E-Mail: thomas.salzberger@fast-detect.de
23.03.2014
Die FAST-DETECT GmbH nimmt Stellung zur aktuellen Debatte über die Vergabe von Auswertungsaufträgen im Kontext der Kinderpornografie
Pressemitteilung
Veröffentlicht www.presseportal.de
Thomas Salzberger, Geschäftsführer des größten Sachverständigenbüros für IT-Forensik in Deutschland, beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen der Presse zur Vergabe von Auswertungsaufträgen im Kontext der Kinderpornografie.
Frage: Warum wird FAST-DETECT im Kontext der Kinderpornografie mit der IT-forensischen Auswertung beauftragt?
Die Kriminalpolizei hat fähige Auswerter. Straftaten mit dem „Internet bzw. Computer als Tatmittel“, wozu auch Kinderpornografie-Verfahren zählen, nehmen jedoch rapide zu. Gleiches gilt für die auszuwertenden Datenmengen und die technische Komplexität. Bei vielen Ermittlungsbehörden stehen die benötigten technischen und personellen Ressourcen nicht ausreichend zur Verfügung.
Frage: Machen sich beauftragende Richter oder Staatsanwälte wegen Weitergabe oder die FAST-DETECT GmbH wegen temporärem Besitz kinderpornografischer Schriften strafbar?
Nein. §184b StGb Abs.5 und §184c StGb Abs.4 stellen die Weitergabe und den Besitz entsprechender Schriften zur „ausschließlichen Erfüllung beruflicher Pflichten“ straffrei.
Frage: Übernimmt FAST-DETECT durch die Auswertung Aufgaben der Polizei?
Nein. Die Mitarbeiter von FAST-DETECT werden nicht als Ermittler, sondern als Sachverständige im Ermittlungsverfahren mit der Begutachtung sichergestellter Beweismittel beauftragt. Sie nehmen aufgrund ihrer besonderen Sachkunde unter genauer und ausschließlicher Befolgung des Auftrags lediglich zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung. Beim Sachverständigenwesen handelt es sich um eine anerkannte und im Gesetz verankerte Tätigkeit (§§72ff StPO).
Frage: Erhält FAST-DETECT nicht äußerst sensible Verfahrensdaten?
Ja. Neben Sachverständigen werden in Ermittlungsverfahren auch andere zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtete Personen mit der Auswertung sensibler Daten betraut, z.B. Wirtschaftsprüfer oder Dolmetscher zur Übersetzung von Telefongesprächen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Informationen zu persönlichen Vermögensverhältnissen oder privaten Telefongesprächen sind den Daten, die FAST-DETECT zur Auswertung erhält, im Sinne einer datenschutzrechtlichen Einordnung, durchaus gleichgestellt. Wichtig ist, dass hochsensible Daten nicht in falsche Hände gelangen. Aus diesem Grund räumt FAST-DETECT der Personalauswahl, der Informationssicherheit und dem Datenschutz den höchsten Stellenwert ein. Als einziges IT-Forensik-Unternehmen ist FAST-DETECT nicht nur nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) sondern auch nach ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagement) zertifiziert und setzt einen akkreditierten Datenschutzbeauftragten ein. FAST-DETECT begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen zur Vereinheitlichung strenger Vergabekriterien, bei denen die Informationssicherheit an erster Stelle stehen muss.
Frage: Sind Polizeibeamte nicht deutlich stärker als Mitarbeiter der FAST-DETECT GmbH zur Einhaltung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit verpflichtet?
Nein. Alle Sachverständigen und Mitarbeiter der FAST-DETECT GmbH werden schon vor ihrer Einstellung und danach regelmäßig einer erweiterten polizeilichen Überprüfung gemäß dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterzogen. Sie sind zudem gemäß dem Verpflichtungsgesetz zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Wie auch für Beamte gelten hierdurch höhere Strafrahmen bei der Verletzung dieser Pflichten. Sachverständige sind in gleicher Weise wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Psychologen im Rahmen ihrer Berufsausübung durch §203 StGB zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.
Frage: Kann FAST-DETECT objektiv sein und dabei auch wirtschaftliche Interessen verfolgen?
Selbstverständlich muss ein Unternehmen wirtschaftlich agieren. Dies hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Qualität der gerichtsfesten Gutachten. Das FAST-DETECT-Gutachten erfüllt ausschließlich den Auftrag. Es ist korrekt, nachprüfbar, nachvollziehbar und verständlich. Es wird objektiv, unparteiisch und weisungsfrei erstellt. FAST-DETECT hat keinerlei Interesse am Ausgang eines Verfahrens und distanziert sich vehement von den in der Presse genannten Unternehmen, die eigenständig im Internet recherchieren und z.B. in Zusammenarbeit mit Abmahnanwälten gegen Urheberrechtsverstöße vorgehen.
Ihr Pressekontakt
Thomas Salzberger
Geschäftsführer der FAST-DETECT GmbH
Telefon: +49 89 204040-0
Fax: +49 89 204040-299
E-Mail: thomas.salzberger@fast-detect.de
24.03.2014
Die FAST-DETECT GmbH setzt Meilensteine in Sachen Qualität und Sicherheit in der IT-Forensik
Pressemitteilung
Veröffentlicht www.presseportal.de
Die FAST-DETECT GmbH ist das größte IT-Sachverständigenbüro Deutschlands. Der Umgang mit äußerst sensiblen und höchst vertraulichen Informationen gehört zur täglichen Arbeit. Der stringente Schutz dieser elektronischen Daten, Akten, Unternehmensgeheimnisse und Gesprächsinhalte steht bei dem Münchener Unternehmen an erster Stelle. Dies honorierte nun der TÜV Süd mit Brief und Siegel und überreichte im Dezember 2012 die beiden wichtigsten Zertifikate in diesem Bereich: ISO-27001 für Informationssicherheit und zum wiederholten Male ISO-9001 für das Qualitätsmanagement-System.
Bei der Übergabe beider Zertifikate äußerten sich die TÜV SÜD Auditoren, Marko Hoffmann (ISMS) und Claus Engler (QMS) anerkennend zum Unternehmen und dessen integriertem Management-System: „Wir haben festgestellt, dass die Mitarbeiter von FAST-DETECT in ihrer Tätigkeit sehr qualitätsorientiert und dabei äußerst sicherheitsbewusst vorgehen. Die Strukturen und Prozesse, die wir vorfanden, sind insbesondere für ein mittelständisches Unternehmen bemerkenswert.“ Dafür stellte FAST-DETECT in den vergangenen 15 Monaten ein eigenes Projektteam ab, das – unterstützt durch die Geschäftsleitung und einen externen Berater – alle relevanten Prozesse, Regeln und Dokumente auf den Prüfstand stellte, verfeinerte und in einem integrierten Managementsystem verankerte.
„Neben den besten IT-Forensik-Gutachten ist der konsequente Ausbau unserer Sicherheits- und Qualitätsprinzipien ein wesentlicher Grund dafür, dass wir seit Jahren Marktführer in der IT-Forensik sind und bundesweit beauftragt werden.“ so der Geschäftsführer Thomas Salzberger. „Unsere Kunden legen zu Recht größten Wert auf ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und Integrität. Umso wichtiger ist es, unsere Standards und Prozesse auch von einem neutralen und namhaften Institut prüfen und zertifizieren zu lassen.“ Die Kunden der FAST-DETECT GmbH, zu denen insbesondere Staatsanwaltschaften, Gerichte und Ermittlungsbehörden zählen, stellen höchste Anforderungen. Beauftragende Behörden mehrerer Bundesländer fordern von den IT-Sachverständigenbüros längst ein zertifiziertes Qualitätsmanagement, eine regelmäßige polizeiliche Überprüfung aller Mitarbeiter sowie polizeilich abgenommene Räumlichkeiten, die nach neuesten Standards abgesichert sind. Vor allem bei Strafprozessverfahren im Zusammenhang mit Cyber- und Wirtschaftskriminalität sowie im Kontext kinderpornografischer Schriften, bei denen bereits der Besitz strafbar ist, sind diese Vorgaben die Grundlage einer Zusammenarbeit.
„Da liegt es auf der Hand,“ – so der Geschäftsführer weiter – „dass in Zukunft auch die zertifizierte Informationssicherheit eine zusätzliche Voraussetzung für die Beauftragung von IT-Sachverständigenbüros durch öffentliche Stellen sein wird. Wir sind das einzige Unternehmen dieser Branche in Deutschland, das neben den Kriterien aller Bundesländer auch die beiden bedeutenden Normen ISO-9001 und ISO-27001 erfüllt. Eine solche Vorreiterrolle einzunehmen, macht uns sehr stolz.“
Ihr Pressekontakt
Thomas Salzberger
Geschäftsführer der FAST-DETECT GmbH
Telefon: +49 89 204040-0
Fax: +49 89 204040-299
E-Mail: thomas.salzberger@fast-detect.de
Ihr Ansprechpartner
Diplom-Informatiker (Univ.)
Geschäftsführer
Sachverständiger für IT-Forensik