Gutachten Kinderpornografie
Wir unterstützen die Justizbehörden bei der Strafverfolgung in den Deliktbereichen „Kindesmissbrauch“ und „Kinderpornografische Schriften“
Die Zahl der Straftaten steigt
Der Besitz und der Tausch kinderpornografischer Schriften im Internet sind „Massendelikte“ geworden. Die hohen Fallzahlen aber auch die immer größer werdenden Datenmengen stellen die Ermittlungsbehörden sowohl technisch wie auch personell vor große Probleme – eine konsequente, zeitnahe strafrechtliche Verfolgung aller Straftaten ist daher ohne Unterstützung externer Sachverständigenbüros kaum mehr möglich.
FAST-DETECT ist seit 2003 kompetenter Partner der Ermittlungsbehörden
Wir verfügen nicht nur über das Know-how, sichergestellte Rechner und Datenträger IT-forensisch auszuwerten, sondern unterstützen seit 2003 auch erfolgreich die Justizbehörden in Fällen von Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie:
Wir setzen die Standards im Bereich IT-forensischer Auswertungen
Was können wir identifizieren
Unsere Erfahrungen und Erfolge
Unsere Leistungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte
Wir unterstützen die Justizbehörden – von der Suche nach kinderpornografischen Schriften über die Auswertung von Daten und Nutzungsspuren bis hin zur Erstellung von gerichtsfesten IT-Gutachten.
1. Auffinden und Erkennen von digitalen Beweisen
Wir suchen nach kinderpornografischen oder in diesem Kontext anderweitig auffälligen Schriften und erfassen Rechnernutzungsspuren – insbesondere in relevanten Programmen wie z.B.:
2. Sicherung und Auswertung digitaler Beweise
Mit Hilfe etablierter und sehr effizienter Prozesse, Wissensdatenbanken und selbst entwickelter Softwareprogramme gewährleisten unsere erfahrenen Experten eine umfassende Auswertung der gefundenen Bilder, Videos und Nutzungsspuren.
Die Ergebnisse unserer Auswertungen
3. Erstellung gerichtsfester Gutachten
Die Ergebnisse unserer Auswertungen fassen wir in einem Gutachten zusammen, das den Befund, unsere Einschätzung und unser Vorgehen gerichtsfest und hilfreich beschreibt.
Unsere Kinderpornografie-Gutachten befassen sich dabei nicht nur mit dem Auffinden deliktischer Schriften, sondern beschreiben auch die hiermit im Zusammenhang stehenden Nutzungsspuren, um idealerweise Antworten auf die nachfolgenden Fragen zu ermöglichen:
Die Gütekriterien unserer Gutachten
im Bereich Kinderpornografie

Ihr Ansprechpartner
Fachinformatiker für Systemintegration (IHK)
Sachverständiger für IT-Forensik
FAQ
Alle wichtigen Antworten zu kinderpornografischen Schriften und den Gutachten von FAST-DETECT
Warum ist die Erkennung von Kindesmissbrauch so wichtig?
Studien zeigen eine große Überschneidung zwischen Missbrauchstätern und Konsumenten von Kinderpornografie. So geben ca. 25% der Konsumenten von Missbrauchsabbildungen an, selbst schon einmal ein Kind missbraucht zu haben 1.
1 Mikado Studie, Module Mik1, Mik4, A1, DO1, DO2, 2015
Ist Pädophilie dasselbe wie Pädokriminalität?
Nein. Pädophilie ist wie andere Paraphilien eine schicksalhafte Ausprägung der Sexualpräferenz, die keinerlei Rückschlüsse auf das tatsächliche Sexualverhalten eines Betroffenen zulässt.
Pädokriminalität dagegen bezeichnet das kriminelle Verhalten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.
Pädosexualismus bezeichnet eine Ideologie, die von der Möglichkeit einvernehmlicher Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen ausgeht und für die Legalisierung solcher Kontakte eintritt.
Wie lässt sich die Kenntnis des Computernutzers von gefundenen kinderpornografischen Schriften mit hoher Wahrscheinlichkeit belegen?
Wir weisen dafür in unseren Gutachten unter anderem aus, wenn kinderpornografische Schriften:
- in sehr großer Anzahl vorliegen oder einen hohen Prozentsatz innerhalb anderer Bild- und Videodateien einnehmen,
- nachweislich dem Nutzer am Bildschirm angezeigt wurden,
- auf mehreren Datenträgern in unterschiedlichsten Ablageorten bzw. in mehreren Backups liegen,
- über einen längeren Zeitraum (evtl. über mehrere Rechnergenerationen) erstellt und kopiert wurden,
- aus einschlägigen Quellen oder über mehrere unterschiedliche Rechner, Kanäle und Programme bezogen wurden oder in Chats bzw. E-Mails angefordert bzw. kommentiert wurden,
- regelmäßig, immer zu bestimmten Zeiten, sofort nach dem Anmelden oder parallel zu anderen dem Nutzer zuzuordnenden Aktionen bezogen, weitergegeben oder zugänglich gemacht wurden,
- leicht zugänglich sind, in eindeutig benannte Ordner sortiert oder in Ordnern mit Privatfotos oder eigenen Dokumenten abgelegt wurden,
- gezielt gesucht, bearbeitet, zusammengefasst, in andere Dokumente eingebunden, verschleiert oder verschlüsselt wurden,
- auf CD / DVD gebrannt bzw. auf externe Datenträger kopiert wurden.