Mängelfeststellung
Das klassische Betätigungsfeld eines IT-Sachverständigen ist die Feststellung von (behaupteten) Mängeln eines gelieferten Software- bzw. Hardwaresystems. Hierbei ist es v.a. wichtig den geschuldeten Sollzustand (u.a. sich ergebend aus vertraglichen Vereinbarungen oder der marktüblichen, erwartbaren Beschaffenheit) mit dem feststellbaren Ist-Zustand zu vergleichen.
Zur Erstattung gerichtsverwertbarer und aussagekräftiger Gutachten ist es daher wichtig, auf der einen Seite die fachlich notwendigen Abläufe des Auftraggebers, auf der anderen Seite die entsprechenden Softwaresysteme zu kennen.
Als langjährige Softwareentwickler bzw. IT-Berater (u.a. als Project Manager / Test Manager) haben wir insbesondere in den folgenden Branchen bzw. Standard-Softwaresystemen herausragende Expertise.
Branchen
Standard-Softwaresysteme
Programmiersprachen

Ihr Ansprechpartner
Diplom-Informatiker (Univ.)
ö.b.u.v. Sachverständiger für IT/EDV,
insbesondere SW-Entwicklung