Prüfung von Rechnungen für den Einkauf
Gerichtsentscheidungen aus dem Anwalts- und Architektenrecht zur Rechnungsstellung und Abrechenbarkeit von Dienstleistungen lassen erwarten, dass zukünftig auch IT-Dienstleister mit strengeren rechtlichen Anforderungen in Hinblick auf die Abrechnung ihrer IT-Leistungen auf Time and Material (T&M)-Basis konfrontiert werden. Die bestehenden rechtlichen Anforderungen aus dem Anwalts- und Architektenrecht werden von der Rechtsprechung zunehmend auch für IT-Dienstleister angewandt werden.
Was bedeutet dies?
Der IT-Dienstleister darf nicht einfach die im Time-Sheet/Zeit-Erfassungstool eingetragenen Stunden 1:1. abrechnen, sondern nur diejenigen Stunden, die für die Erbringung der geschuldeten IT-Leistung erforderlich waren.
Grund: Er hat aufgrund seiner vertraglichen Treuepflicht zum Kunden dessen Interesse an einer möglichst wirtschaftlichen Ausführung des Auftrages zu beachten (Plicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung). Diese Pflicht des Dienstleisters besteht kraft Gesetz, d.h. auch ohne eine diesbezügliche vertragliche Regelung mit dem Kunden.
Da die Bewertung der Erforderlichkeit nur individuell durchzuführen ist, würden alle automatisierten/maschinellen Abrechnungsprozesse diesen rechtlichen Anforderungen in der Regel nicht standhalten.
T&M-Abrechnungen müssen für den Kunden in jeder Hinsicht nachprüfbar sein, und zwar auch in Hinblick auf die Beachtung der den IT-Dienstleister treffenden Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung
Wie kann ein Sachverständiger Sie unterstützen?
Wir können für den Kunden / Auftraggeber (IT-Einkauf) prüfen, ob aus der Rechnung folgendes erkennbar und nachvollziehbar ist:
Genügt die Rechnung diesen Anforderungen nicht, kann der Kunde die Zahlung verweigern!
Unsere Empfehlung:
Ihr Ansprechpartner
Diplom-Informatiker (Univ.)
ö.b.u.v. Sachverständiger für IT/EDV,
insbesondere SW-Entwicklung